Gerichtsgutachten im Fensterbau

Gutachten im Auftrag von Gerichten im Rahmen von selbstständigen Beweisverfahren oder Hauptsacheklagen. Das Gericht wählt und beauftragt den Sachverständigen für Fensterbau.

Wer beauftragt ein Gerichtsgutachten?

Ein Gerichtsgutachten kann ausschließlich von einem Gericht in Auftrag gegeben werden, entweder im Rahmen eines selbständigen Beweisverfahrens oder eines Hauptsacheverfahrens. Das zuständige Gericht wählt den für die Sache geeigneten Sachverständigen aus und beauftragt ihn mit der Erstellung des Gutachtens.

Grundlage ist ein gerichtlicher Beschluss, den das Gericht nach einer Antragstellung oder einer Klageerhebung durch eine Partei erlässt. Keine der beiden streitenden Parteien kann den Sachverständigen selbst auswählen.

Wie läuft das Verfahren ab?

Im selbständigen Beweisverfahren wie auch im Hauptsacheverfahren beantragt eine Partei das Verfahren und benennt einen Antragsgegner. Die Mangelbehauptungen sind detailliert und schriftlich darzulegen, und es muss bei Gericht beantragt werden, dass die behaupteten Mängel von einem Sachverständigen festgestellt werden.

Der Vorteil des selbständigen Beweisverfahrens

Die behaupteten Mängel werden von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen in einem Gutachten überprüft und gegebenenfalls festgestellt. Auf Grundlage dieses Gutachtens kann danach ein Hauptsacheverfahren bei Gericht beantragt werden.

Jürgen Czadek, von der Handwerkskammer Niederbayern und Oberpfalz öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Teilgebiet Fensterbau

Ihr Sachverständiger: Jürgen Czadek

Schreinermeister, von der Handwerkskammer Niederbayern und Oberpfalz öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Teilgebiet Fensterbau

Seit 2002 bin ich als Sachverständiger sowohl für Gerichte als auch für private Auftraggeber tätig. Mein Wissen stammt aus der Produktion und Montage von Fenstern, Haustüren und Sonnenschutz und beruht damit nicht nur auf Theorie, sondern auf langjähriger Praxis.

Mehr über mich

Weitere Leistungen

  • Privatgutachten

    Ihr Fenster ist undicht, kaputt oder weist Mängel auf? Als Gutachter für Fenster dokumentiere ich den Sachverhalt als Grundlage für außergerichtliche Verhandlungen oder als Beweismittel in gerichtlichen Auseinandersetzungen.

  • Schlichtung & Mediation

    Vermittlung zwischen Bauherr und Handwerker bei Fenstermängeln. Außergerichtliche Einigung zur Vermeidung kostenintensiver Rechtsstreitigkeiten — von defekten Fenstern bis zu Einbauproblemen.

Fensterschaden? Lassen Sie sich beraten.

Kontaktieren Sie mich für eine unverbindliche Ersteinschätzung. Ich bin als Fenstergutachter in ganz Bayern tätig.

Jürgen Czadek, Gewerbering 11, 84333 Malgersdorf · Termine nach Vereinbarung

Telefon0151 / 28 75 7005

E-Mail: info(at)czadek.de